Optionserklärung; wirksame Willenserklärung durch schlüssiges Verhalten
Leitsatz
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Steuerpflichtigen
gegenüber der Finanzverwaltung, die rechtsgestaltend auf das bestehende Rechtsverhältnis einwirkt. Diese ist daher gem. §§
133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus der Sicht der Finanzverwaltung auszulegen. Eine Optionserklärung für
die Regelbesteuerung dem FA gegenüber kann auch durch schlüssiges Verhalten in Form der Abgabe einer Steuererklärung erfolgen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 258 Nr. 3 UStB 2013 S. 39 Nr. 2 PAAAE-25778
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