Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei nachträglichem Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in
ein gasbeheiztes Einfamilienhaus
Leitsatz
1. Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
hängt nicht davon ab, ob die handwerkliche Maßnahme der Erhaltung eines vorhandenen Gegenstands dient, oder einen neuen Gegenstand
herstellt, indem sie etwas Neues schafft. Der Begriff der „Modernisierung” verlangt auch nicht, dass nach Abschluss einer
Modernisierung eine fortschrittlichere handwerklichen Gestaltung als zuvor vorliegen müsste.
2. Der nachträgliche Einbau eines Kachelofens sowie eines Edelstahlschornsteins in ein mit einer Gas-Zentralheizung ausgestattetes
Einfamilienhaus stellt eine „Modernisierung” i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG 2009 dar.
Fundstelle(n): KÖSDI 2013 S. 18247 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2013 S. 181 HAAAE-25772
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