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BFuP Nr. 6 vom Seite 573

„Chancen und Risiken der vertikalen Preiskoordination” – Die Deregulierung der Konsumgüterdistribution nach dem Fallklassenansatz

Von Univ.-Prof. Dr. Dieter Ahlert, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Vertikalen Preisbindungen wird auf der Basis modelltheoretischer Erwägungen unterstellt, dass sie horizontalen Preiskartellen Vorschub leisten können. Dies ist jedoch nur in extremen Szenarien denkbar, z. B. bei Marktversagen aufgrund enger Oligopolstrukturen mit nahezu unüberwindlichen Marktzutrittbarrieren oder bei lebensnotwendigen Gütern des dringlichen Bedarfs, für die fast ausnahmslos starre Festpreisbindungssysteme vereinbart sind. In der Wirtschaftspraxis herrschen dagegen Marktkonstellationen vor, in denen die Zulässigkeit einer vertikalen Preis- und Markenpflege prokompetitive und wohlfahrtsfördernde Effekte entfalten würde. Für diese Fallklassen sollte die Abschaffung des Preisbindungsverbots dringend erwogen werden, um die Funktionseffizienz und Innovativität der Konsumgütermärkte nicht weiter zu gefährden.

1 Die Kontroverse um die Limitierung der Gestaltungsfreiheiten im vertikalen Marketing

Wettbewerbsbeschränkungen zu beseitigen oder diesen vorzubeugen, ist die Aufgabe der Wettbewerbspolitik, nicht aber sie zu verursachen. Daher gehören alle rechtlichen Einschränkungen der unternehmerischen Handlungsfreiheit im Wettbewerb in regelmäßigen Zeitabständen auf den Prüfstand...