Kinder im Steuerrecht
3. Aufl. 2013
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II. Familienförderung (Elterngeld, Mutterschaftsgeld)
1791Eltern werden nicht nur über Regelungen im engen steuerlichen Sinne gem. EStG wie z. B. über Kindergeld, Freibeträge für Kinder und sonstige kindbedingte Vergünstigungen gefördert. Auch das immer schon gezahlte Mutterschaftsgeld und das seit 2007 gewährte Elterngeld sind von erheblicher finanzieller Bedeutung. Auch diese Leistungen stehen im steuerlichen Zusammenhang und sind beim Thema „Kinder im Steuerrecht„ nicht zu vernachlässigen. So gilt es doch ggf. die Bemessungsgrundlage zu beeinflussen (z. B. durch einen Steuerklassenwechsel) oder sich über die Frage der Steuerpflicht von Leistungen und der etwaigen Anwendung des Progressionsvorbehalts einen Überblick zu verschaffen.
1. Elterngeld
a) Allgemeines
1792Das Elterngeld wurde zum als Nachfolgereglung für das Erziehungsgeld eingeführt. Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz v. ) gilt ...