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LSG Chemnitz Urteil v. - L 5 RS 48/12

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1; VO-AVItech § 1; 2. DB § 1 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Beim VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierproduktion Leipzig handelte es sich weder um einen Massenproduktionsbetrieb, noch um einen gleichgestellten Betrieb.

2. Volkseigene Kombinate sind andere Rechtssubjekte als Vereinigungen volkseigener Betriebe und können diesen nicht gleich gestellt werden. Vom versorgungsrechtlichen Sprachgebrauch zu Zeiten der DDR wurden volkseigene Kombinate nicht als gleichgestellte Betriebe erfasst.

Fundstelle(n):
GAAAE-25460

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