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Umsatzsteuer: Auch ohne USt-ID-Nr. bleiben Lieferungen steuerfrei
Wer Waren oder Dienstleistungen in ein anderes EU-Land liefert, kommt nach Ansicht Deutscher Finanzbehörden nur dann in den Genuss einer umsatzsteuerfreien Lieferung, wenn er die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers vorlegen kann.
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung auch ohne Nummer umsatzsteuerfrei ist. Es genügt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass Ware oder Dienstleistungen ins Ausland gegangen sind (vgl. NWB CAAAE-19285).
Für betroffene Mandanten lohnt es sich also, Widerspruch einzulegen.