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Kürzung des Urlaubs- anspruchs bei Kurzarbeit
Der Anspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub kann im Verhältnis zur Arbeitszeit gekürzt werden.
Der EUGH hat entschieden, dass es dem Unionsrecht nicht entgegenstehe, wenn ein Unternehmen und sein Betriebsrat in einem Sozialplan vereinbaren, dass der Anspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Urlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung gekürzt werde. Die durch die Verkürzung der Arbeitszeit gewonnene Zeit könne zur Erholung oder zu Freizeittätigkeiten genutzt werden. Darin liege auch der Unterschied zu einem erkrankten Arbeitnehmer.
Die Situation eines Kurzarbeiters sei mit der eines Teilzeitbeschäftigten vergleichbar. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub könne in diesem Fall im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung gekürzt werden (EUGH, Urteil vom - C-229/11 und C-230/11)...