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NWB BB 1/2013 S. 8

Bundestag beschließt Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess

Am wurde vom Bundestag die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. Dadurch soll der Rechtsschutz im Zivilprozess verbessert und die fristgerechte Einlegung von Rechtsbehelfen für Bürger erleichtert werden.

Rechtsbehelfsbelehrungen im Zivilprozess- und im Zwangsvollstreckungsverfahren waren bisher – im Gegensatz zu anderen Verfahrensordnungen und im Verwaltungsverfahren – gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung soll grundsätzlich auf Verfahren beschränkt sein, in denen eine anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben sei. Bei obligatorischer anwaltlicher Vertretung soll ausnahmsweise auch dann eine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen, wenn aufgrund der Verfahrenssituation eine Belehrung durch einen Anwalt nicht sichergestellt sei. ...