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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2493/10 EFG 2013 S. 186 Nr. 3

Gesetze: AO § 88

Tatsächliche Verständigung

Leitsatz

Entgegen der Regelung in Tz. 5.3 des (IV A 3 - S-0223 / 07 /10002, 2008/0411043, BStBl. I 2008, 831) ist die Anwesenheit eines Amtsträgers, der für die Steuerfestsetzung zuständig ist, bei Abschluss einer tatsächlichen Verständigung erforderlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 10 Nr. 39
DStRE 2014 S. 44 Nr. 1
EFG 2013 S. 186 Nr. 3
KÖSDI 2013 S. 18278 Nr. 3
Ubg 2014 S. 130 Nr. 2
VAAAE-25293

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