Absichtsänderung von Selbstnutzung in Fremdvermietung
Leitsatz
Bei der im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung gebotenen summarischen Prüfung kommt es für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht
auf den Zeitpunkt an, in dem zum ersten Mal (Vermietungs-) Einkünfte erzielt werden können. Eine zuvor geäußerte gegenteilige
Absicht zur Selbstnutzung des Objekts ist für die Berücksichtigung von Werbungskosten jedenfalls dann unschädlich, wenn durch
diese die spätere Erzielung von Vermietungseinkünften nicht erschwert wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 355 Nr. 5 KÖSDI 2013 S. 18358 Nr. 5 IAAAE-25280
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