Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Verpflegungsleistungen eines Hotels im Zusammenhang mit Übernachtungsleistungen
ernstliche Zweifel bei von der Rechtsprechung noch nicht geklärter Rechtsfrage
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob mit Übernachtungsleistungen zusammenhängende Verpflegungsumsätze eines Hotelbetriebs dem
Regelsteuersatz unterliegen, weil sie nicht unmittelbar der Vermietung dienen, oder ob sie als Nebenleistungen zu den Übernachtungsleistungen
dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen sind.
2. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides sind auch dann gegeben, wenn eine entscheidungserhebliche
Rechtsfrage von einer in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärten Beurteilung abhängt. Dies ist der Fall, wenn
der BFH die streitige Rechtsfrage noch nicht entschieden hat und in der Rechtsprechung der FG und in der Fachliteratur insoweit
unterschiedliche Auffassungen vertreten werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 5/2013 S. 203 DStR 2013 S. 10 Nr. 30 DStRE 2013 S. 1059 Nr. 17 KÖSDI 2013 S. 18286 Nr. 3 KÖSDI 2013 S. 18566 Nr. 10 Ubg 2013 S. 603 Nr. 9 RAAAE-25277
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