Kindergeldanspruch eines einkommensteuer- und sozialversicherungspflichtig bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers
für sein in Polen lebendes Kind
Leitsatz
1. Wird der bei einem deutschen Arbeitgeber tätige, sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte und Einkommensteuer
entrichtende Arbeitnehmer im Rahmen von Montagearbeiten ununterbrochen europaweit eingesetzt, besteht kein Anspruch auf Kindergeld
für das in Polen lebende Kind, wenn er über keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt.
2. Ein Einkommensteuerbescheid ist hinsichtlich der Einordnung des gewöhnlichen Aufenthaltes für die Kindergeldfestsetzung
nicht bindend, da es sich bei der Einkommensteuerfestsetzung und der Kindergeldfestsetzung um unterschiedliche Verfahren handelt
(vgl. , Revision-Az. des BFH: XI R 37/11).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAE-25262
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