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FG München Urteil v. - 5 K 3776/10

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1

Kindergeld: Haushaltaufnahme bei Aufenthalt in mehreren Haushalten

Leitsatz

1. Wohnt das Kind an verschiedenen Orten, so ist es in denjenigen Haushalt aufgenommen, an dem es sich überwiegend aufhält und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat.

2. Seinen Lebensmittelpunkt hat ein ein- bis dreijähriges Kind nach allgemeiner Lebenserfahrung dort, wo sich seine wesentlichen Bezugspersonen aufhalten. Auch für die Feststellung des Lebensmittelpunkts des Kindes kommt es demnach darauf an, bei welchen Bezugspersonen es sich im Streitzeitraum überwiegend aufgehalten hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAE-25260

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