Kindergeld: Haushaltaufnahme bei Aufenthalt in mehreren Haushalten
Leitsatz
1. Wohnt das Kind an verschiedenen Orten, so ist es in denjenigen Haushalt aufgenommen, an dem es sich überwiegend aufhält
und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat.
2. Seinen Lebensmittelpunkt hat ein ein- bis dreijähriges Kind nach allgemeiner Lebenserfahrung dort, wo sich seine wesentlichen
Bezugspersonen aufhalten. Auch für die Feststellung des Lebensmittelpunkts des Kindes kommt es demnach darauf an, bei welchen
Bezugspersonen es sich im Streitzeitraum überwiegend aufgehalten hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): QAAAE-25260
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.