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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 22 | Berichtigung: Grobes Verschulden bei komprimierter ELStER-Erklärung

Enthält eine komprimierte Steuererklärung keine Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, so kann einem Steuerpflichtigen nicht vorgeworfen werden, dass er seinen Berater nicht über eine Änderung seiner Familienverhältnisse informiert hat. Der Berater ist ohne konkreten Anlass ebenfalls nicht verpflichtet, danach zu fragen, ob möglicherweise die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nach § 24b EStG vorliegen.

ELStER, E-Bilanz und weiterer E-Government-Projekte haben erhebliche praktische Auswirkungen auf den Kanzleialltag. Sie werfen aber auch ganz neue rechtliche Fragen auf. Ein Beispiel hierfür liefert ein Verfahren, das der III. Senat des Bundesfinanzhofs demnächst entscheiden muss.

Nicht verheiratete Eltern hatten sich getrennt. Der Vater lebte alleine mit seiner Tochter zusammen. Damit hatte er Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Von dieser Steuervergünstigung hatte er aber noch nie etwas gehört. Daher informierte er auch nicht seinen Steuerberater darüber, dass die Mutter des gemeinsamen Kindes aus der Wohnung ausgezogen war.

Die Besonderheit bestand im Streitfall darin, dass der Steuerberater das Computerprogra...