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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 21 | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerbonus für Schneebeseitigung

Mieter und Hauseigentümer können ihre Aufwendungen für den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Das gilt nach einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg auch dann, wenn auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen auf öffentlichen Wegen und Straßen – also außerhalb des Grundstücks – Schnee beseitigt wird. Damit widersprachen die Richter der Auffassung der Finanzverwaltung. Das letzte Wort hat der BFH.

Normalerweise ist es keine gute Nachricht, wenn Steuerspar-Möglichkeiten eingeschränkt werden. Ich gestehe aber: Der Vorschlag zur Einführung eines Sockelbetrags von 300 € bei Handwerkerleistungen ist mir durchaus sympathisch. Nur noch die übersteigenden Kosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sollen künftig begünstigt sein. Diese Änderung findet sich im Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 , das auf eine Initiative der Finanzministerkonferenz zurückgeht. Die überparteilichen Vorschläge sind insgesamt aufkommensneutral. Die Chancen stehen damit nicht schlecht, dass die Pläne verwirklicht werden. Ich könnte damit leben, wenn der neue Sockelbetrag ni...