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            BFH 18.10.2012  VI R 65/10, NWB 51/2012 S. 4133
Einkommensteuer | Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen
Nach dem ist die durch das WachstumsStG geregelte Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen erstmals bei Aufwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zugrunde liegende Leistungen nach dem erbracht worden sind.