NWB Kommentar Bilanzierung
4. Aufl. 2013
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§ 322 Bestätigungsvermerk
Ausgewählte Literatur
Clemm, Der Abschlussprüfer als Krisenwarner, WPKM 1995 S. 65; Lehwald, Die Erteilung des Bestätigungsvermerks bei Abschussprüfungen, DStR 2000 S. 259; Loitlsberger, Das Münchhausen-Dilemma der Abschlussprüfung und die Bedingung seiner Überwindung, WPg 2002 S. 705; Lück, Anforderungen an die Redepflicht des Abschlussprüfers, BB 2001 S. 404; W. Müller, Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, in: FS Hommelhoff, Köln 2012 S. 777; Pfitzer/Oser/Orth, Zur Reform des Aktienrechts, der Rechnungslegung und Prüfung durch das TransPubG, DB 2002 S. 157; Theile, Neuerungen bei der GmbH durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz – TransPubG, GmbHR 2002 S. 231; von Wysocki, Zur Objektivierbarkeit von Prüfungsurteilen im Bereich der Abschussprüfung, DStR 2002 S. 370.
I. Regelungsgehalt
1. Überblick
1.1 Aussagegehalt
1Das Gesetz schreibt die Verlautbarung des Prüfungsergebnisses in zweierlei Form vor:
Die Zweiteilung ist bedingt durch den unterschiedlichen Adressatenkreis:
Der Prüfungsbericht ist bei Existenz eines Aufsichtsorgans (AG, bestimmte GmbHs, → § 268 Rz. 74) an dieses gerichtet ...