NWB Kommentar Bilanzierung
4. Aufl. 2013
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§ 264b Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
Ausgewählte Literatur
Bundessteuerberaterkammer, Hinweise zum Ausweis des Eigenkapitals bei Personenhandelsgesellschaften im Handelsrecht, DStR 2006 S. 668; Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetzes, DB 2000 S. 833; Hermann, Zur Rechnungslegung der GmbH & Co. KG im Rahmen des KapCoRiLiG, WPg 2001 S. 271; Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesellschaften nach Maßgabe des KapCoRiLiG, DStR 2000 S. 837; von Kanitz, Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften, WPg 2003 S. 324; Lüdenbach, Befreiung nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB im mehrstufigen Konzern, StuB 2012 S. 275; Scholz, Zusammenspiel der Befreiungsvorschriften der §§ 264 Abs. 3 und 264b HGB in mehrstufigen Konzernen, BB 2012 S. 107.
I. Regelungsgehalt
1 § 264b HGB stellt die Parallelvorschrift zu § 264 Abs. 3 HGB dar. Kap. & Co.-Gesellschaften, die in den Konzernabschluss eines persönlich haftenden Gesellschafters einbezogen werden, sollen im gleichen Umfang (vgl. → Rz. 14) und unter ähnlichen Tatbestandsvoraussetzungen (→ Rz. 22) von den spezifischen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB befr...