NWB Kommentar Bilanzierung
4. Aufl. 2013
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§ 242 Pflicht zur Aufstellung
Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz; Jahresabschluss
Erster Titel: Allgemeine Vorschriften
Ausgewählte Literatur
Josnig, Der Stichtag der Gründungsbilanz von Kapitalgesellschaften, DStR 1996 S. 1907; Körner, Wesen und Funktion der GoB, BB 1986 S. 1742; Sarx, Bilanzierungsfragen im Rahmen einer Gründungsbilanz/Eröffnungsbilanz, DStR 1991 S. 692 und 724.
I. Inhalt, Regelungszweck, Normenzusammenhang
1Abs. 1 und 2 sind gerichtet auf die Informations- und Selbstinformationspflicht des Kaufmanns darüber, wie er gewirtschaftet hat. Technisch bedarf es dazu nach der Vorstellung des Gesetzgebers einer Eröffnungs- und Schlussbilanz sowie einer GuV für das jeweilige Geschäftsjahr. Bilanzierungsobjekt ist jeweils das „Handelsgewerbe”. Dieses kann mehrere Betriebsstätten im steuerlichen Sinn ( § 12 AO) umfassen, auch im Ausland. Eine getrennte Bilanzierung der verschiedenen Betriebsstätten kommt nur intern in Betracht. In der externen Rechnungslegung kann es nur einen Jahresabschluss geben, der alle Betriebsstätten oder Niederlassungen umfasst.