NWB Kommentar Bilanzierung
4. Aufl. 2013
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Vorwort zur 4. Auflage
„Mit dem Fahrrad ins Bordell” (FAZ vom ) lässt es sich nur reibungslos manövrieren, wenn eine durchdachte Fahrradabstellplatzsatzung „FabS” die Parkierungserfordernisse der penetrant wachsenden Münchener Drahteselbeweger in allen Einzelheiten bestimmt. Ausgangspunkt des Regelwerkes ist ein bei Neubauten zu beachtender Platzbedarf je Fahrrad von 1,5 m². Davon kann allerdings bei Nachweis einer benutzergerechten Handhabung abgewichen werden. Ein maximaler Fußweg von 100 m zum Zielobjekt ist dem Fahrradfahrer zuzumuten. Dabei wird ein Stellplatz für 40 m² Wohnfläche oder für Einkaufsläden je 75 m² Verkaufsfläche verlangt. Bei Friedhöfen genügt ein Stellplatz je 1.500 m² Fläche, Flohmärkte im Freien verlangen einen Stellplatz je 15 lfd. Meter Verkaufstisch. Bordelle benötigen einen Abstellplatz je fünf Zimmer, weil dies den Bedarf sowohl für den Kundenkreis als auch für die Beschäftigten decke. Ohne umfassende Kommentierung wird sich die „FabS” nicht sachgerecht in die Realität umsetzen lassen.
Was hat dieses (hoffentlich) Amüsement der Leser mit dem Inhalt der 4. Auflage unseres Bilanzkommentars zu tun? Das tertium comparationis z...