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Schweiz | Neue Rechnungslegungsvorschriften ab 2015
[i]Anforderungen steigen mit der Unternehmensgröße – fünf Standards werden anerkannt Zum 1. 1. 2013 tritt in der Schweiz ein neues Rechnungslegungsrecht in Kraft. Die Anforderungen richten sich nach der der Größe bzw. wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens. Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500.000 CHF Umsatz im Geschäftsjahr sowie Vereine und Stiftungen, die sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen müssen und nicht revisionspflichtige Stiftungen müssen nur über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögenslage Buch führen. Weitergehende Verpflichtungen gelten für Unternehmen, die der ordentlichen Revision unterliegen, und für Konzerne. Als Standards zur Rechnungslegung sind anerkannt: IFRS, IFRS für KMU, Swiss GAAP FER, US-GAAP und IPSAS. Geschäftsbücher, Buchungsbelege sowie der Geschäfts- und Revisionsbericht sind z...