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FG Niedersachsen | Ort der Leistung bei Pauschalreisepaketen im Ausland
Die Verpflegung von Hotelgästen stellt eine Nebenleistung zur Übernachtung dar, die als Teil der Gesamtleistung gem. § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG am Ort des Hotels steuerbar ist.
Die Klin. war im Streitjahr 2007 im Inland als Gruppen- und Paketreiseveranstalter tätig. Sie vertrieb u. a. Reisepakete an andere Reiseunternehmen für Rundreisen nach Großbritannien. Streitig war die umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse für Restaurationsleistungen. Die Klin. machte geltend, dass die Verpflegungsleistungen als Nebenleistungen zur Übernachtung am Ort der jeweiligen Hotels im Ausland erbracht worden und somit im Inland nicht steuerbar seien. Dabei berief sie sich auf die Rechtsprechung ( NWB TAAAD-17979). Das Finanzamt nahm Bezug auf den [i]Restaurationsleistungen sind Nebenleistungen zur Hotelunterbringung und daher am Ort des Hotels steuerbar Nichtanwendungs...