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Arbeitgeber haftet für Vermögensschaden durch Überschreiten der Entgeltgrenze bei Minijobbern
Entsteht im Minijob wegen Überschreitens der Entgeltgrenze von 400 € rückwirkend Versicherungspflicht, erleiden betroffene Arbeitnehmer einen Vermögensschaden i. H. der anfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Dafür haftet der Arbeitgeber. Bei unklarer Rechtslage müsse er sich durch Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt informieren, so das Gericht. Allerdings kann trotzdem ein Mitverschulden des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. So waren im Streitfall bei schwankenden Arbeitszeiten der als geringfügig beschäftigten Klägerin auf ihrem Arbeitszeitkonto schließlich über 180 Stunden aufgelaufen; die Arbeitnehmerin hatte dies über einen längeren Zeitraum hingenommen ().