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Selbstbestellung des Vorstands einer AG zum Geschäftsführer der Tochter-GmbH zulässig
Nach Maßgabe des § 112 AktG vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft, soweit es um Rechtsgeschäfte zwischen der AG und deren Vorstand geht, um so die unbefangene Wahrung der Gesellschaftsbelange sicherzustellen. Ein Interessenkonflikt hinsichtlich der Belange einer AG ist aber nicht zu besorgen, wenn sich der Vorstand der AG zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt, deren alleinige Gesellschafterin die AG ist (a. A. , GmbHR 1997 S. 750; ).