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Kein Anspruch auf ALG II bei Bezug einer ausländischen Altersrente
Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) erhält u. a. nicht, wer eine Altersrente bezieht (§ 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II). Auch eine ausländische (hier: litauische) Altersrente ist eine Leistung mit Ausschlusswirkung, wenn sie die gleichen typischen Merkmale aufweist wie die ausdrücklich benannte deutsche Altersrente. Entscheidende Kriterien für die Vergleichbarkeit sind die Leistungsgewährung durch einen öffentlichen Träger, das Anknüpfen der Leistung an das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze und die Lohnersatzfunktion. Ohne Bedeutung für die Vergleichbarkeit ist hingegen die individuelle Höhe der Leistung im Verhältnis zum deutschen Lebensstandard. Im entschiedenen Fall durfte das beklagte Jobcenter die Zahlung von ALG II daher einstellen ( NWB EAAAE-16192)...