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MicroBilG verabschiedet
Am hat der Bundestag das Gesetz zur Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz ? MicroBilG) verabschiedet. Das MicroBilG dient der Entlastung von Unternehmen von bürokratischen Belastungen bei der Rechnungslegung und der Offenlegung von Rechnungsunterlagen für das elektronische Handelsregister. Das Gesetz reduziert für Kleinstunternehmen den Umfang der Daten, die in den Jahresabschluss aufgenommen werden müssen, erheblich. Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren, wobei eine Zustimmung der Ländervertretung nicht notwendig ist (vgl. Pressemittelung des BMJ vom ).
Die Neuregelungen werden für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. 12. 2012 lieg...