Arbeitshilfe - Stand: 05.02.2014

Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeiters

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Hat ein polnischer sozialversicherungspflichtig beschäftigter Saisonarbeiter (Mai bis Juli) mit Familienwohnsitz in Polen, der nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wurde, Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Kalenderjahr? - Oder ist der Tatbestand des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nur für Zeiträume erfüllt, in denen tatsächlich inländische Einkünfte erzielt wurden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
MAAAE-24178