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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß
Die Beschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten durch Einführung einer jährlichen Höchstgrenze mit Wirkung ab 2004 ist nach dem mit dem Grundgesetz vereinbar. Das gilt auch, soweit es wegen der Begrenzung zu einem endgültig nicht mehr verrechenbaren Verlust kommt.
Damit folgt der IV. Senat dem I. Senat des BFH, der mit Urteil vom - I R 9/11 NWB MAAAE-23462 die körperschaft- und gewerbesteuerliche Streckung des Verlustvortrags bei Kapitalgesellschaften gerechtfertigt hat. Auch die Anwendung der Mindestbesteuerung auf vor ihrer Einführung entstandene Altverluste hält der BFH nicht für verfassungswidrig. Im vorliegenden Fall blieb ein Teil des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags nach § 10a GewStG bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft auf der Strecke, deren ...