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Körperschaftsteuer | Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig
Nach dem verstößt die sog. Mindestbesteuerung in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nicht gegen Verfassungsrecht.
Offen gelassen hat der BFH die Beurteilung für den Fall, dass der Verlustausgleich nicht nur gestreckt, sondern absehbar durch nachfolgende Ereignisse (z. B. Tod der natürlichen Person, Auflösung der Gesellschaft) vernichtet wird. Abgesehen davon bleibt abzuwarten, ob das BVerfG zu der im [i]Gragert, NWB 48/2011 S. 4007Fachschrifttum kontrovers diskutierten verfassungsrechtlichen Beurteilung angerufen wird.