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Oberste FinBeh der Länder 23.11.2012 S 2334, NWB 50/2012 S. 4038

Lohnsteuer | Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Überlässt der Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Fahrrad zur privaten Nutzung, ist ein zum Arbeitslohn gehörender geldwerter Vorteil gegeben. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben nun mit gleich lautenden Erlassen vom zur Bewertung des geldwerten Vorteils Stellung genommen.