Keine Minderung des Übernahmeverlusts um Sperrbetrag nach § 50c EStG bei formwechselnder Umwandlung
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Ist der im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung (nach einer Aufwärtsverschmelzung und vorhergehendem Erwerb von Anteilen an einer inländischen Körperschaft von einem Nichtanrechnungsberechtigten i.S.d. § 50c EStG 1990) erzielte Übernahmeverlust um einen Sperrbetrag gemäß § 50c Abs. 4 EStG 1990 zu mindern?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
YAAAE-24135