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Aufrechnung im Insolvenzverfahren
Geänderte Rechtsprechung zur Anwendung des § 96 InsO auf den Erstattungsanspruch aus 17 Abs. 2 UStG
Im Umsatzsteuerrecht kann die Situation entstehen, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nachträglich ändert oder einer der Berichtigungstatbestände des § 17 Abs. 2 UStG eintritt. Geschieht dies, steht demS. 10 Steuerpflichtigen, wenn er die Umsatzsteuer schon gezahlt hat, ein Umsatzsteuererstattungsanspruch zu. Diesem Anspruch steht regelmäßig der Anspruch des Fiskus auf Zahlung von Umsatzsteuer gegenüber mit der Folge, dass beide Ansprüche miteinander verrechnet werden können. Der V. Senat und der VII. Senat des BFH vertraten bislang unterschiedliche Auffassungen dazu, in welchem Umfang diese Aufrechnung insolvenzrechtlich (un)zulässig ist. Mit der hier besprochenen Entscheidung schließt sich der VII. Senat der Rechtsprechung des V. Senats an.
Ausgangspunkt
Ausgangspunkt ist § 94 InsO, wonach dem Gläubiger eine vor Insolvenzeröffnung perfekte Aufrechnungslage im Insolvenzverfahren erhalten bleibt. Perfekt ist eine Aufrechnungslage, sobald sich zwei gleichartige, gegenseitige Forderungen gegenüberstehen, deren eine (die Aktivforderung) fällig und durchsetzbar, deren andere (die Passivforderung) erfüllbar ist.
§ 95 Abs. 1 InsO erweitert den Schutz des § 94 InsO, indem er dem Gläubiger die A...