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KSR Nr. 12 vom Seite 9

Aufrechnung im Insolvenzverfahren

Geänderte Rechtsprechung zur Anwendung des § 96 InsO auf den Erstattungsanspruch aus  17 Abs. 2 UStG

Christoph Keller

Im Umsatzsteuerrecht kann die Situation entstehen, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nachträglich ändert oder einer der Berichtigungstatbestände des § 17 Abs. 2 UStG eintritt. Geschieht dies, steht demS. 10 Steuerpflichtigen, wenn er die Umsatzsteuer schon gezahlt hat, ein Umsatzsteuererstattungsanspruch zu. Diesem Anspruch steht regelmäßig der Anspruch des Fiskus auf Zahlung von Umsatzsteuer gegenüber mit der Folge, dass beide Ansprüche miteinander verrechnet werden können. Der V. Senat und der VII. Senat des BFH vertraten bislang unterschiedliche Auffassungen dazu, in welchem Umfang diese Aufrechnung insolvenzrechtlich (un)zulässig ist. Mit der hier besprochenen Entscheidung schließt sich der VII. Senat der Rechtsprechung des V. Senats an.

Ausgangspunkt

Ausgangspunkt ist § 94 InsO, wonach dem Gläubiger eine vor Insolvenzeröffnung perfekte Aufrechnungslage im Insolvenzverfahren erhalten bleibt. Perfekt ist eine Aufrechnungslage, sobald sich zwei gleichartige, gegenseitige Forderungen gegenüberstehen, deren eine (die Aktivforderung) fällig und durchsetzbar, deren andere (die Passivforderung) erfüllbar ist.

§ 95 Abs. 1 InsO erweitert den Schutz des § 94 InsO, indem er dem Gläubiger die A...