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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 4190/11

Leitsatz

Leitsatz:

Im Regelfall ist die Aufstellung des kieferorthopädischen Behandlungsplans als Beginn der Behandlung anzusehen (Anschluss an , SozR 4-2500 § 28 Nr. 1). Die in den Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung (KFO-Richtlinien) als Anlage 2 aufgeführten ""Kriterien zur Anwendung der kieferorthopädischen Indikationsgruppen"" sind für die Zuordnung zur vertragsärztlichen Versorgung verbindlich.

Fundstelle(n):
WAAAE-24059

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