Pflegerecht für Angehörige
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorwort
Pflegerecht – das ist ein Begriff, der sich nicht selbst erklärt. Pflege ist doch eine helfende und betreuende Tätigkeit für einen hilfebedürftigen Menschen. Deshalb wird sich der Leser zunächst fragen, welche Bedeutung dabei "Das Recht" mit seinen Vorschriften und Paragrafen haben kann. Die Antwort findet sich schnell, wenn man bedenkt, dass Pflege nie isoliert geleistet wird, sondern immer in soziale und gesellschaftliche Umstände und Zusammenhänge eingebettet ist. In einem Staat mit einem festen Rechtssystem wie der Bundesrepublik nimmt das Recht auch auf die Pflegesituation Einfluss, stellt Regeln auf, normiert Ansprüche und deren Voraussetzungen und gibt bestimmte Verfahrensabläufe vor. Das gilt für den Pflegebedürftigen selbst, die Angehörigen und alle Institutionen (Pflegeversicherung, Gericht, Sozialbehörde, Altenheim, Heimaufsicht), die beteiligt sind.
Für den Pflegebedürftigen und die Angehörigen stellen sich damit neben der Problematik einer – ggf. plötzlich eintretenden – Pflegebedürftigkeit weitere, oft nicht zu überschauende rechtliche Probleme. Es ist nicht klar, was und auf welchem Wege wann getan und geregelt werden muss.
Hier set...