Rudolf Jansen, Martin Jansen, Helmut Götz, Christoph Hülsmann

Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht

9. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55083-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-50499-0

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Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht (9. Auflage)

A. Allgemeines

I. Zurechnung von Einkünften

1Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt ( BStBl 1987 II S. 707 m. w. N.). Den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters ist ( BStBl 1992 II S. 506 m. w. N.) und mit diesen Rechten und Pflichten Sachen und Rechte i. S. d. § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt ( BStBl 1983 II S. 502). Einem Nutzungsberechtigten sind bei Vermietung des Grundstücks die Einkünfte im Sinne von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet. Den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfüllt auch der am Gesellschaftsanteil einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Nießbrauchsberechtigte, wenn ihm kraft seines Nießbrauchs eine Stellung eingeräumt ist, die der eines Ges...BStBl 1991 II S. 809

Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht

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