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Steuerberatungshonorar: (Alte) Gebührenverordnung versus (neue) Vergütungsverordnung
Am hat der Bundesrat einer formal und inhaltlich weitgehenden Novellierung der StBGebV zugestimmt.
Geändert wurde zum einen die Bezeichnung der Verordnung: Aus „Steuerberatergebührenverordnung – StBGebV„ wird „Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV”. Zum anderen wurden insbesondere die Mindestgegenstandswerte bei Steuererklärungen sowie der Betragsrahmen bei der Lohnbuchhaltung angehoben und die Tabellenwerte linear erhöht. Einzelheiten sind dem neuen Wortlaut der StBVV zu entnehmen.
Die neue StBVV soll nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Auf Basis des Referentenentwurfs bietet die folgende Synopse eine schnelle Übersicht über die Änderungen.
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