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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 194/12 EFG 2012 S. 2305 Nr. 24

Gesetze: BewG § 16, BewG § 157, BewG § 177, BewG § 198, ErbStG § 10 Abs. 6 Satz 6, GG Art. 3 Abs. 1

Bewertung eines Wohnrechts

Leitsatz

  1. § 16 BewG ist bei der Wertermittlung aufgrund der „Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an KapG und von BV für die ErbSt ab ” in den §§ 157ff. BewG nicht anzuwenden.

  2. Die in § 16 BewG vorgesehene Deckelung ist nicht mehr geboten und gerechtfertigt, wenn das belastete WG nach §§ 157ff. BewG mit dem Verkehrswert angesetzt wird. In diesem Fall verhinderte die Anwendung des § 16 BewG die Verkehrsbewertung der Nutzungen, die verfassungsrechtlich geboten ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 9 Nr. 1
DStRE 2013 S. 78 Nr. 2
EFG 2012 S. 2305 Nr. 24
ErbStB 2013 S. 7 Nr. 1
GStB 2013 S. 41 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2012 S. 3437
Ubg 2013 S. 126 Nr. 2
NAAAE-23278

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