BFH - VII R 18/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: MilchQuotV § 39 Abs 2, EGV 1234/2007 Art 81 Abs 3, GG Art 80 Abs 1 S 3
Rechtsfrage
Vorauseinbehalt vom Milchgeld für den Monat April 2008 wegen
festgestellter Überlieferung.
Sind die Milchabgabenverordnung und die Milchquotenverordnung wegen
Verstoßes gegen das Zitiergebot (unterlassene Zitierung des § 3 Abs. 2 sowie
des § 12 Abs. 3 MOG) nichtig?
Liegt ein Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt vor, weil die Saldierung
auf Molkereiebene vom Gemeinschaftsrecht nicht vorgegeben ist?
Fehlt es mangels Zugehörigkeit der Molkereien zur
Bundesfinanzverwaltung an einer wirksamen Festsetzung des Vorauseinbehalts auf
die künftige Milchabgabenfestsetzung?
Ist die VO Nr. 1788/2003 wegen Verstoßes gegen wesentliche
Formvorschriften nichtig?
Milchabgabe; Vorschuss; Zitiergebot
Fundstelle(n):
LAAAE-22687