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SteuerStud Nr. 12 vom Seite 701

Die Besteuerung von Private Equity-Transaktionen

Abgrenzung Gewerbebetrieb von privater Vermögensverwaltung

Jakobus Fabini

Private Equity-Fonds sind Personengesellschaften, deren Zweck darin besteht, Unternehmensanteile zu erwerben und sie mit Gewinn wieder zu veräußern. In diese Fonds investieren auch natürliche Personen, die keine unternehmerischen Interessen verfolgen, sondern ihre Beteiligung lediglich als Kapitalanlage betrachten. Steuerlich bewegen sich diese Fonds an der Grenze zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung, die durch die Rechtsprechung und Verwaltung näher ausgestaltet worden ist. Im folgenden Beitrag werden zunächst die Grundzüge einer typischen Private Equity-Transaktion dargestellt. Im Anschluss daran wird auf die steuerliche Behandlung einer solchen Übertragung von Unternehmensbeteiligungen, die von Private Equity-Gesellschaften gehalten werden, eingegangen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den einkommensteuerlichen Folgen von Veräußerungsgewinnen auf Seiten eines als GmbH & Co. KG strukturierten Private Equity-Fonds, an dem natürliche Personen mit unbeschränkter Einkommensteuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 EStG als Gesellschafter beteiligt sind.

I. Einführung

In den ersten Jahren des neuen Jahrtausends wurde europaweit von einer ganzen Reihe namh...