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BFH 10.7.2012 VIII R 48/09, StuB 22/2012 S. 879

Tarifbegünstigte Entschädigung eines selbständigen Rechtsanwalts bei Beendigung eines arbeitnehmerähnlich ausgestalteten Rechtsberatungsvertrags

Schuldet ein Rechtsanwalt seine Leistung trotz Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit aufgrund eines Beratungsvertrags im Wesentlichen wie ein Arbeitnehmer, so kommt im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine Entschädigung i. S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bei ihm nach den Grundsätzen in Betracht, die für Arbeitnehmer gelten (Bezug: § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG; Art. 3 Abs. 1 GG).

Praxishinweise

(1) Als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährte Entschädigungen (§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG) unterliegen nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG als außerordentliche Einkünfte einem ermäßigten Steuersatz (vor 1999: halber durchschnittlicher Steuersatz; seit 1999: Fünftelregelung). Bei den Gewinneinkünften führen Einnahmen aus Geschäftsvorfällen, die dem laufenden Geschäftsverkehr zuzurechnen sind, generell nicht zu...