Einkommensteuer: Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums
Leitsatz
1. Eine die Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums ausschließende Gegenleistung i. S. des § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchstabe
b EStG liegt nicht vor, wenn das Stipendium zwar für die Forschung zu einem bestimmten Thema vergeben wird und eine wesentliche
Änderung dieses Themas zustimmungspflichtig ist, der Stipendiat aber frei an dem Thema arbeiten kann und kein bestimmtes Ergebnis
abzuliefern hat.
2. Ebenfalls keine Gegenleistungen in diesem Sinne sind die Verpflichtung zur Anwesenheit an dem Kolleg, das das Stipendium
gewährt, zur Teilnahme an Arbeitskreisen mit anderen Stipendiaten, zu einem Vortrag innerhalb dieses Arbeitskreises, zur Erstellung
eines Abschlussberichts sowie im Falle von Veröffentlichungen des Forschungsergebnisses zu einem Hinweis auf den Stipendiengeber
zur Abgabe von Belegexemplaren.
3. Überschreitet das Stipendium das, was zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts
erforderlich ist, ist es insgesamt steuerpflichtig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 104 Nr. 2 KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2013 S. 178 JAAAE-22345
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