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Track 12 | Mietrecht: Eigenbedarfskündigung zu beruflichen Zwecken ist zulässig
Der BGH hat entschieden, dass die Absicht des Vermieters, eine Mietwohnung für rein berufliche Zwecke zu nutzen, ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen kann. Dieses sei aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) nicht geringer zu bewerten als der gesetzlich geregelte Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken.
Ein interessantes Urteil des Bundesgerichtshofs zum Mietrecht ist eine Erwähnung Wert. Es geht um einen immer wiederkehrenden Streitpunkt: die Kündigung wegen Eigenbedarfs.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht einem Vermieter bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ein ordentliches Kündigungsrecht zu, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich benötigt oder für seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts.
Umstritten war: Ist auch eine Eigenbedarfskündigung zu beruflichen Zwecken zulässig? Das hat der BGH jetzt bejaht. Ein berechtigtes Interesse kann danach auch dann vorliegen, wenn der Vermieter die Wohnung ausschließlich für seine berufl...