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Arbeitshilfe - Stand: 31.01.2024

Rückstellungen gem. Steuer- und Handelsrecht – Berechnungsprogramm

Holger Gemballa

Version 2024.1

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Für die Ermittlung des bilanziell auszuweisenden Rückstellungsbetrages sind handels- und steuerrechtlich verschiedene Aspekte und Regelungen zu beachten.

Rückstellungen sind grundsätzlich auf den Stichtag des Jahresabschlusses hin abzuzinsen. In der Handelsbilanz ist hierfür der monatlich veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre maßgeblich. Für die Steuerbilanz beträgt der Abzinsungszinssatz 5,5%.

Zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen sind bei der handelsbilanziellen Bewertung ebenfalls zu berücksichtigen; für die Steuerbilanz ist dies nicht zulässig.

Künftige Vorteile wiederum sind für die Steuerbilanz zu berücksichtigen ( § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. c EStG), während in der Handelsbilanz nach Auffassung des IDW nur solche Vorteile kompensatorisch berücksichtigt werden dürfen, die in verbindlicher Weise der Entstehung oder der Erfüllung der Verpflichtung nachfolgen.
Nach der Rechtsprechung des BFH sind bei der Bewertung von Rückstellungen künftige Vorteile nur dann wertmindernd zu berücksichtigen, wenn zwischen ihnen und der zu erfüllenden Verpflichtung ein sachlicher Zusammenhang besteht.

Dies kann insgesamt dazu führen, dass die Rückstellungshöhe in der Handelsbilanz niedriger ist als in der Steuerbilanz.

Allerdings darf die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz – mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen – den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten ( R 6.11 Abs. 3 Satz 1 EStR 2012). Der handelsbilanzielle Ausweis bildet damit die Wertobergrenze.

Mit diesem Excel-Tool können Sie die handels- und steuerbilanziell auszuweisenden Rückstellungsbeträge ermitteln.

Nach einmaligem Erfassen der Rückstellungsmerkmale können Sie stets zwischen der Berechnung für die Handels- und Steuerbilanz wechseln und so die jeweilige Berechnung schnell durchführen.

Die Berechnungen können dabei vorgenommen werden für:

  • in einem Betrag fällige Rückstellungen,

  • in mehreren Beiträgen fällige Rückstellungen,

  • in gleichen Raten anzusammelnde Rückstellungen,

  • abweichende Bilanzstichtage.

Hier können Sie für die Kostenentwicklung zwischen einem voreingestellten pauschalen Wert oder der Erfassung individueller, zeitraumbezogener Kostensteigerungen wählen.

Für den handelsbilanziellen Abzinsungsbetrag greift das Programm direkt auf die maßgeblichen Zinssätze zurück, die auch in einem separaten Reiter dokumentiert sind. Die jeweils aktuellen Zinssätze können bei bestehender Online-Verbindung jederzeit im Programm aktualisiert werden.

Eine Interpolation wird bei dem Berechnungsverfahren ebenfalls vorgenommen.

Als Ergebnis erhalten Sie eine ausführliche Berechnungsherleitung: So wird für die Handelsbilanz neben der Restlaufzeit der interpolierte Zinssatz, der reale Erfüllungsbetrag (Bilanzansatz) und die entsprechende Erhöhung/Minderung der Rückstellung angegeben.

Die Ergebnisübersicht können Sie als direkt als PDF- oder Excel-Datei exportieren und so für Ihre Dokumentation nutzen.

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