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Auswirkungen der neuen BFH-Rechtsprechung zu Investitionsdarlehen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-22208 Der BFH vertritt in seinem Urteil vom - IV R 19/08 NWB GAAAE-10990 die Auffassung, dass bei einer Kaufpreiszahlung eines Anlageguts durch Überweisung vom betrieblichen Girokonto die dadurch entstehenden Kontokorrentzinsen nicht unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a EStG fallen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Betroffene Fälle
[i]Sämtliche Finanzierungen über Kontokorrentkonto sind betroffenDie vom BFH vertretene Auffassung betrifft Fälle einer ausschließlichen Finanzierung über das Kontokorrentkonto wie auch Fälle, in denen ein gesondertes Finanzierungsdarlehen aufgenommen wird, das vor bzw. nach der Kaufpreisüberweisung vom Girokonto auf diesem gutgeschrieben wird.
Einordnung der Schuldzinsen
[i]Zinsberechnung erfolgt durch rechnerische Aufteilung in drei UnterkontenProblematisch ist die Berechnung der durch die Finanzierung über das Kontokorrentkonto ausgelösten Zinsen. Der BFH orientiert sich hierbei an seinen zur Behandlung von gemischten Girokonten entwickelten Grundsätzen. Demzufolge müssen die Kontostände rechnerisch drei Unterkonten zugeordnet werden. Das „Private Unterkonto” betrifft sämtliche Entnahmen. Kaufpreisüberweisungen von Anlagegütern sind dem betrieblichen Unterkonto „Anlagenfinanzierung” zuzurechnen. Darüber hinausgehende betriebliche Kontobelastungen betr...