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Erbschaftsteuer | Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft-/Schenkungsteuergesetzes – Vorläufige Festsetzung
Die Festsetzung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist gemäß gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. 11. 2012 hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vorläufig (siehe NWB SAAAE-19326). Die Vorläufigkeitserklärung erfolgt lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen. Sie ist nicht dahin zu verstehen, dass das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz als verfassungswidrig angesehen wird. Sollte aufgrund einer Entscheidung des BVerfG diese Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist daher insoweit nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die im BMF-Schreiben vom [i]Eisele, NWB ...BStBl 2011 I S. 464