Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen – Beliebter Zankapfel bei Betriebsprüfungen
Falsche Bezeichnung schadet nicht (?)
[i]infoCenter „Vorsteuerabzug” NWB MAAAA-41725Der Gesetzgeber normiert in § 14 Abs. 4 UStG den notwendigen Inhalt einer Rechnung als Bedingungen, unter denen der Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Leistungen, die für das Unternehmen bezogen werden, möglich ist. Sowohl aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung als auch vor dem Hintergrund der Lebenswirklichkeit bei der Ausstellung von Rechnungen gerade bei kleineren Beträgen bestimmt § 33 UStDV ergänzend, dass bei den sog. Kleinbetragsrechnungen, also Rechnungsbeträgen bis einschließlich 150 €, geringere Anforderungen an die Angaben in einer Rechnung gestellt werden, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Insbesondere der Verzicht auf die Notwendigkeit, den Leistungsempfänger bezeichnen zu müssen, trägt im täglichen Geschäftsleben zu einer erheblichen Vereinfachung bei. Unstrittig, weil eindeutig geregelt, ist, dass bei Kleinbetragsrechnungen ohne Angabe des Leistungsempfängers auf der Rechnung der Vorsteuerabzug bei Vorhandensein der übrigen mindestens vorgeschriebenen Angaben geltend gemacht werden kann. Im Rahmen von Betriebsprüfungen strittig ist teilweise, dass der Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen verwehrt werden soll, wenn der Leistungsempfänger zwa...