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BBK 22/2012 S. 1015

Lohn und Gehalt | Sozialversicherung – Neue Regelungen für die Gleitzone

Infolge der Entgelterhöhung [i]Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, BT-Drucks. 17/10773 vom 25. 9. 2012bei Minijobbern auf 450 € pro Monat ab 2013 ergeben sich Änderungen bei der Gleitzone. Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 € und 850 € pro Monat aus allen Beschäftigungsverhältnissen profitieren dann von geringeren Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung (sog. Midijobber ).

Zur Prüfung der Einhaltung dieser Entgeltgrenze teilen die Krankenkassen den Arbeitgebern von Midijobbern ab 2013 das regelmäßige Gesamtentgelt aller in der Gleitzone entlohnten Beschäftigten mit. [i]Erweiterte MeldepflichtenDies erfordert erweiterte Meldepflichten der Arbeitgeber. Die GKV-Monatsmeldung enthält daher ab 2013 ein Feld zur Angabe des voraussichtlichen regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts für den beschäftigten Midijobber. Die Krankenkasse ermittel...