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BBK 22/2012 S. 1013

Lohn und Gehalt | Sozialversicherung – Rechengrößen 2013

Die Bundesregierung [i]Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013, BR-Drucks. 598/12 vom 10. 10. 2012hat die Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2013 beschlossen . Mit dieser Verordnung werden die Rechengrößen in der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung 2011 angepasst. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats am gelten die neuen SV-Werte zum :

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung steigt um 200 € auf 5.800 € pro Monat (West) bzw. um 100 € auf 4.900 € pro Monat (Ost).

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung erhöht sich um 112,50 € auf 3.937,50 € pro Monat (West und Ost).

  • Die jährliche Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung steigt auf 52.200 € (2012: 50.850 €) .

[i]SachbezugswerteDi...