Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Futtermischwagen als Sonderfahrzeug
Leitsatz
1. Für die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 S. 1 Buchst. b KraftStG kommt es entgegen der auf die technische Ungeeignetheit
des Sonderfahrzeugs zum Einsatz in einem landwirtschaftlichen Gewerbebetrieb abstellenden ständigen BFH-Rechtsprechung auf
die tatsächlichen Gegebenheiten des Fahrzeugs an.
2. Ein Betrieb, der ein Fahrzeug für die Durchführung von „Lohnarbeiten” vorhält, welches seinen technischen Spezifikationen
nach als Sonderfahrzeug i. S. d. Satzes 2 des § 3 Nr. 7 KraftStG anzusehen ist, wird nach Satz 1 Buchst. b der Vorschrift
begünstigt, auch wenn er selbst steuerrechtlich Gewerbebetrieb ist.
3. Setzt ein mit Landwirtschaftsmaschinen handelndes und vermietendes Unternehmen einen selbst fahrenden Futtermischwagen
ohne gesonderte Berechnung ausschließlich für Lohnarbeiten in landwirtschaftlichen Betrieben ein, steht dies der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
nach § 3 Nr. 7 S. 1 Buchst. b KraftStG nicht entgegen.
Fundstelle(n): CAAAE-21987
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