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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 359/06 EFG 2013 S. 69 Nr. 1

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 3 S. 2, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 6a, HGB § 249 Abs. 1, BetrAVG § 6

Keine vGA durch an das Erreichen der Altersgrenze und nicht an das Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Dienst der GmbH geknüpfte Pensionszusage

trotz Zahlung der Pensionsleistungen in voller Höhe nach Errreichen der Altersgrenze keine vGA bei zeitlich und gehaltsmäßig deutlich reduziert fortgeführter Geschäftsführertätigkeit

Leitsatz

1. Es ist aus körperschaftsteuerlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Zusage der Altersversorgung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer oder aus dem Ausscheiden aus dem Betrieb mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird, sondern vom Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Die Tatsache, dass die Zahlung der Altersversorgung nicht an ein Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft anknüpft, steht dem Charakter als betriebliche Altersversorgung nicht entgegen (Anschluss an ).

2. Wird nach dem Erreichen der Altersgrenze die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit in einem reduzierten Umfang (20 % der bisherigen Tätigkeit) und zu reduzierten Bezügen (25 % des bisherigen Gehalts) vereinbart, werden die Pensionsleistungen in der vollen zugesagten Höhe ausgezahlt und betragen die gesamten Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers nach Erreichen der Altersgrenze nunmehr unter Einbeziehung der Pensionszahlungen weniger als 50 v.H. des bisher bezogenen Geschäftsführergehaltes, so verlieren die Pensionszahlungen nicht ihren Versorgungscharakter. Es liegt daher keine vGA vor; ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter hätte jedenfalls bei diesem Sachverhalt nicht auf einer Anrechnung des reduzierten Aktivgehalts auf die Pensionsleistungen bzw. der Pensionsleistungen auf das Aktivgehalt bestanden. Eine vGA ist auch nicht im Hinblick darauf anzunehmen, dass das Geschäftsführergehalt nach Absenkung der Arbeitszeit nicht proportional zur Reduzierung der Arbeitszeit gemindert wurde.

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 2176 Nr. 39
EFG 2013 S. 69 Nr. 1
KÖSDI 2013 S. 18248 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2013 S. 2120
StBW 2012 S. 1161 Nr. 25
SAAAE-21986

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